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Druckversion: hier klicken Gegenstand des Mietvertrages ist eine Ferienwohnung in der unteren Langgasse 21, in 67346 Speyer, im ersten oder zweiten Stock des Hauses. Die Wohnung wird voll möbliert, also vollständig eingerichtet vermietet. Das Rauchen ist im gesamten Haus verboten. I. Inklusivleistungen: im Mietpreis sind enthalten: - die Stellung der Wäsche für Küche, Bad, Tisch und Bett - fertig bezogene Betten - eine Pauschale für Wasser, Strom und Heizung - die Nutzung aller vorhandenen Elektrogeräte darunter u.a. - in der Küche: Gas-Herd mit 4 Brennstellen, Backofen, Kühlschrank, Wasserkocher,Toaster, Kaffeemaschine - im Bad: Haarfön - im Wohnzimmer: Fernseher II. Benutzung der Mietsache: Es gibt einen Schlüssel für die Haustür und einen Schlüssel für die Abschlußtür. Bei Restzahlung bekommen Sie die Schlüssel für die Ferienwohnung ausgehändigt. Bitte geben Sie gut darauf acht, denn bei Verlust des Schlüssels entstehen erhebliche Kosten, die zu Ihren Lasten gehen. Sollten Sie oder eine Begleitperson rauchen wollen, dann tun Sie das bitte im Freien, z.B. im Hof, da im gesamten Haus das Rauchen verboten ist. Aschenbecher stehen im Hof bereit. Das Belegen der Wohnung durch eine höhere als bei Vertragsabschluß vereinbarte Zahl von Personen darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Vermieterin erfolgen. Für entsprechende Tage erhöht sich der Tagespreis der Wohnung entsprechend der Preisliste. Bei unbefugter Überbelegung kann die Vermieterin verlangen, dass der Mieter überzählige Personen binnen Tagesfrist aus den Räumen entfernt. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Die Inventarliste dient zu Ihrer Information, welche Einrichtungsgegenstände in der Wohnung bereits vorhanden sind und nicht von Ihnen mitgebracht werden müssen. Sollten Sie auf defekte oder fehlende Gegenstände aufmerksam werden, die dem Vermieter bei der letzten Wohnungsabnahme entgangen sind, ist dies dem Vermieter mitzuteilen, damit dieser für Ersatz sorgen kann. Der Mieter haftet für durch ihn verursachte Schäden. III. Einzug - Auszug: Am Anreisetag steht Ihnen die Ferienwohnung ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr zu verlassen. Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, falls überhaupt möglich, als auch nach vorheriger Absprache. Sie sind angehalten, dem Vermieter in jedem Fall sobald bekannt, spätestens jedoch einen Tag vorher, Ihren geplanten Zeitpunkt der An- und Abreise mitzuteilen (mündlich, telefonisch, Fax,…). Bei fehlender Mitteilung ist der Vermieter nur verpflichtet sich für die Anreise bis 16:00 Uhr, für die Abreise ab 08:00 Uhr bereit zu halten. Bei nicht vereinbarter verspäteter Räumung der Wohnung nach 10:00 Uhr bleibt es dem Vermieter freigestellt, eine weitere halbe Tagesmiete in Rechnung zu stellen. IV. Haftung: Sie verpflichten sich während des Aufenthaltes die Mieträume, deren Einrichtung und das Treppenhaus mit Sorgfalt zu behandeln und in Ordnung zu halten und tragen als Mieter die Verantwortung für das Verhalten der zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen oder anderer Personen, die sich mit Ihrem Einverständnis in der Wohnung aufhalten oder Sie aufsuchen und haften für etwaige Schäden. Der Mieter wird gebeten, alle Schäden zu melden, auch wenn er sie nicht selbst verursacht hat. Der Mieter darf keinen Schaden selbst beheben oder für Ersatz sorgen - dies obliegt dem Vermieter. Im Falle eines Verschuldens des Mieters wird gegebenenfalls entstandener Aufwand in Rechnung gestellt. V. Miete und Mietzeit: Bei Unterschrift des Mietvertrages wird eine Anzahlung i.H.v. ca. 30% auf den vollen Mietpreis mit i.d.R. 14 Tagen Zahlungsziel fällig. Der verbleibende Restbetrag ist am Ankunftstag vor der Aushändigung des Schlüssels in bar zu zahlen. Für Mieter und Vermieter gelten die gesetzlichen Kündigungsvorschriften. Dies bedeutet, dass während der vereinbarten Dauer des Mietverhältnisses eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen ist. Für den Fall, dass der Mieter die Wohnung nicht in Anspruch nimmt, bleibt er unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet. Der Vermieterin steht ein einseitiges Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, sofern vom Mieter trotz Erinnerung und Fristsetzung die vertraglich vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig erbracht wird. Ersatzansprüche des Mieters entfallen. Das gleiche Rücktrittsrecht für die Vermieterin besteht für den Fall, dass vom Mieter die unterzeichnete Kopie des Vertrages nicht innerhalb der gesetzten Frist zurückgereicht wird. Inventarliste: Wohnzimmer: 1 Esstisch mit 4 Stühlen 1 Fernseher 1 Ausziehcouch 1 Bild 1 Hängelampe Schlafzimmer: 1 Doppelbett 2 Kommoden 1 Nachttischlampe 1 Kleiderschrank 1 Kuhfellteppich 1 Wandspiegel 4 Untertassen |
Küche: 1 Waschmaschine 1 Gasherd 1 Spüle 1 Küchenschrank 1 Hängeschrank 1 Kaffeemaschine 1 Bratpfanne 2 Töpfe 1 Sieb 4 Abtrockentücher je 6 Suppenlöffel, grosse Teller, Messer, Gabeln, Weingläser, Wassergläser 2 Brotmesser 4 Kaffeetassen Bad: 3 Handtücher 3 Badetücher 1 Duschvorleger Stand: 27.04.2011 |
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